Auslandsreisekrankenversicherung
Falls Sie einen Auslandsaufenthalt planen, dann sichern Sie sich unbedingt im Vorfeld gegen krankheitsbedingte Risiken im Urlaub, auf Dienst- oder Geschäftsreisen ab!
Kommt es im Ausland zu einem Unfall oder Sie erkranken, müssen Sie selbst oft tief in Ihre eigene Tasche greifen um die Behandlungskosten zu bezahlen (z. B. bei ambulanter oder stationärer Heilbehandlung), da die gesetzliche Krankenversicherung zahlreiche Lücken hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Ausland aufweist. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) können Sie weltweiten Versicherungsschutz genießen, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen.
Risiken wie medizinische Versorgung, Arzneimittel, Krankenrücktransport und vieles mehr sind wichtige Vertragsbestandteile einer Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Deutschland hat mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Leider reichen diese Abkommen nicht immer aus, um einen vollumfänglichen Versicherungsschutz im Ausland sicher zu stellen. Dies beginnt mit dem Rücktransport (und seinen Kosten) und kann bei Staaten oder Nationen enden, die mit der Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, so dass Sie im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland auf Ihren krankheitsbedingten Kosten sitzen bleiben. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) sollten Sie auch auf die Tarifunterschiede inkl. mit oder ohne Selbstbeteiligung achten.