Krankentagegeldversicherung
Bei längerer Krankheit besteht oft finanzielle Not! Die Kosten des täglichen Bedarfs laufen weiter, Einnahmen fehlen. Um diese Versorgungslücke im Krankheitsfall zu schließen – empfiehlt sich eine Krankentagegeldversicherung (KTGV)!
Bei Freiberuflern und Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung (KTGV) sehr wichtig, da gerade bei diesen Berufsgruppen massive finanzielle Engpässe bei längerer Krankheit des Unternehmers drohen. Wer Arbeiter oder Angestellter ist und die Finanzierung der eigenen vier Wände plant, sollte über eine Aufstockung der Krankentagegeldversicherung (KTGV) nachdenken. Bei Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung meist nach 42 Tagen. Danach wird von der Krankenkasse nur noch ein 60%iges Krankentagegeld (KTG) gezahlt.
Bei einer Krankentagegeldversicherung (KTGV) erhalten Sie für den krankheitsbedingten Ausfall und in Abhängigkeit der gewählten Höhe – Ihr volles Entgelt. Sie haben dann Anspruch auf ein vertraglich vereinbartes Krankentagegeld (KTG) für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Die Leistung kann ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Für Arbeitnehmer beginnt das Krankentagegeld (KTG) im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Das Krankentagegeld (KTG) wird in der Regel bis zur vollständigen Genesung oder bis zu 72 Wochen nach Erkrankung gezahlt und endet dann mit dem Eintritt in die Berufsunfähigkeit (BU). Die Höhe des Krankentagegeldes (KTG) kann grundsätzlich frei bestimmt werden, darf aber nicht über Ihrem jetzigen Einkommen liegen. Bei einer Einkommenssteigerung haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, das Krankentagegeld (KTG) Ihren Einkommensverhältnissen anzupassen. Grundsätzlich beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Gesonderte Wartezeiten bestehen für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Die Wartezeiten entfallen bei plötzlichem, unfreiwilligem und von außen einwirkendem Ereignis – einem Unfall.