Krankenzusatzversicherung-Ambulant
Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben zu einschneidenden Veränderungen im Gesundheitssystem geführt. Auf Grund der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung wird sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren leider verstärken!
Aus diesem Grund empfiehlt sich dieser Versicherungsschutz, um sich und/oder Ihre Familie vor Mehrbelastungen bzw. Zuzahlungen im ambulanten, zahnmedizinischem oder stationärem Bereich zu schützen. Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung (KZV) vollständig Privatkrankenversichern! Allerdings sollten Sie hier auf Grund der zahlreichen Tarife und unterschiedlichen Bedingungswerke der Krankenzusatzversicherer auf keinen Fall auf unsere Beratung verzichten.
Wenn bestimmte Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht mehr erstattet werden, steht die Krankenzusatzversicherung (KZV) als sinnvolle Ergänzung zu Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zur Verfügung. Mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie individuell Ihren ganzheitlichen Krankenversicherungsschutz bestimmen. Es gibt vielfältige Gründe, sich für eine Erweiterung Ihres Krankenversicherungsschutzes zu entscheiden. Sehhilfen, Heilpraktiker, Zahnreinigung, Zahnersatz, Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarztbehandlung, um hier nur einige der häufigsten Gründe zu nennen um eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Die private Krankenzusatzversicherung erstattet Ihnen die Kostendifferenz zwischen Grundversorgung bis zu den tatsächlichen Kosten.