Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr sind Sie verpflichtet Ihre Baustelle ordnungsgemäß durch öffentlich zugelassene Beschilderung und Beleuchtung abzusichern!

Sollte es zur Verletzung von Verkehrssicherungspflichten kommen, könnten gesetzliche Haftpflichtansprüche an Sie gestellt werden. Mit einer Bauherrenhaftpflicht – Versicherung in der klassischen Variante, decken Sie die Kosten bei Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden ab, die durch Unachtsamkeit Dritter durch Ihre Baustelle zugeführt werden könnten. Je nach Bauherrensituation bzw. Baustellenlage sind auch Risiken wie Gewässerschäden, Schäden an Ober- und Erdleitungen oder Senkungs- u. Erschütterungsschäden versicherbar.

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