Pferdehalterhaftpflicht
Wer haftet, wenn Ihr Pferd austritt und dabei fremden Personen Körper- oder Sachschäden zufügt?
Sichern Sie sich gegen finanzielle Risiken ab, die Ihnen durch Ihre Freizeit-, Sport- und Zuchtpferde entstehen können. Mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung decken Sie die Kosten bei Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden ab, die durch Unachtsamkeit Dritten durch Ihr Pferd zugeführt werden könnten.
Je nach Pferdehaltersituation, sollte man sich auch über den Akt der ungewollten Deckung, Auslandsaufenthalte, eventueller Flurschäden oder Mietsachschäden am Mietstall, als sinnvolle Versicherungseinschlüsse Gedanken machen.