Wohngebäudeversicherung
Durch Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Elementarschäden, können folgenschwere Schäden an Ihrem Wohngebäude entstehen, z.B. das Dach Ihres Hauses abdecken!
Durch einen orkanartigen Sturm könnte Ihr Wohngebäude unbewohnbar werden. Eine Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten für den Wiederaufbau oder einer Reparatur Ihres Hauses ab. Dieser Versicherungsschutz umfasst allerdings nicht die beweglichen Sachen, die sich in Ihrem Wohngebäude befinden. Diese sollten extra über eine Hausratversicherung versichert werden!
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Wohngebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben können.
Eine weitere sinnvolle Ergänzung im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung sind die erweiterten Naturgefahren. Über eine Elementarversicherung lassen sich z. B. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau auf Grund von Starkregen, Schneedruck, Erdbeben oder Lawinen versichern.
Eine Wohngebäudeversicherung muss jeder Hauseigentümer haben, wenn er ein Haus zu finanzieren hat, da in der Regel der Finanzierungspartner (Bank) beim Hauskauf den Nachweis einer verbundenen Wohngebäudeversicherungen verlangt. Bei wohnwirtschaftlicher Nutzung (Privat), empfehlen wir zusätzlich eine (PHV) Privathaftpflichtversicherung und bei gewerblicher Nutzung (Geschäftlich) eine (H & GHP) Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.